Integrationshilfe gemäß §35a SGB VIII

Integrationshilfe soll Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung den Besuch einer Regel- oder Förderschule und die Teilhabe am Unterricht ermöglichen und erleichtern.

Schulbegleiter:innen sind dabei keine „Ersatzlehrer:innen“; vielmehr unterstützen sie individuell an den Bedarfen des Kindes oder Jugendlichen orientiert und leisten so einen wichtigen Beitrag Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen.

Zielgruppe
Fortbildung
Konzept
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